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Allg. Geschäftsbedingungen

Allg. Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bootsfahrschule Yachthafen Hannover

R.Stoll-Hencke,  G.Hambrock

  1. Durch die Unterschrift zum Ausbildungsvertrag bestätigt der/die Anmeldende verbindlich seine/ihre Teilnahme an der Ausbildung zu Erwerb des Sportbootführerschein Binnen und/oder See. Der/die Führerscheinanwärter /in erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten intern gespeichert werden. Es besteht das Recht sich über den Verbleib der Daten zu informieren und diese, nach Ende der Ausbildung, löschen zu lassen. Die Aufforderung zum Löschen der Daten bedarf der Schriftform. Die Daten werden NICHT an Dritte weitergegeben und auf einem, nicht mit dem Internet verbundenem Datenträger bis zur Löschung gespeichert.
  1. Vor Unterzeichnung der Anmeldung wird mit dem Führerscheinanwärter/in ein ausführliches, kostenloses und unverbindliches Gespräch geführt, indem alle Einzelheiten zum Ablauf der Ausbildung und Prüfung zum SBF erklärt werden. Dieses Gespräch kann auch telefonisch geführt werden. Mit der Unterschrift des/der Führerscheinanwärters/in, ist ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen der für beide Seiten verbindlich ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
  2. Nach Eingang des Rechnungsbetrages erhält der/die Führerscheinanwärter/in die notwendigen, im vereinbarten Preis enthaltenen Lernmittel und die Anmeldeformulare für die Prüfung, zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsgebühren, welche der Prüfungsausschuss des Deutschen Motoryachtverbands erhebt sind NICHT im Preis für die Ausbildung enthalten. Bitte melden Sie sich NUR beim Deutschen Motoryachtverband zur Prüfung an.
  3. Der/die Teilnehmer/in kann frei wählen welchen Prüfungstermin er/sie gerne hätte. Der gewählte Prüfungstermin muss allerdings innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen. In Ausnahmefällen oder wenn die Anmeldung gegen Ende der Bootssaison erfolgt, ist eine Ablegung der Prüfung im Folgejahr möglich. Eine Wiederholung nach nicht bestandener Prüfung, ist nach frühestens 4 Wochen möglich.
  4. Die Bootsfahrschule Yachthafen Hannover ist berechtigt, einen Prüfungstermin oder die Übungsstunden abzusagen, wenn die Durchführung durch nicht vorhersehbare Umstände in Form von höherer Gewalt z.B. Frost, Eisgang, schwere Unwetter, oder Starkwind erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
  5. Alle Lehrgänge beinhalten die theoretische ( Online Kurs ) und praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt auf dem Schulungsboot mit dem auch die Prüfung stattfindet.
  6. Bei der praktischen Ausbildung ist darauf zu achten, dass zweckmäßige Kleidung getragen wird. Das Betreten des Fahrschulbootes ist nur mit sauberen Sportschuhen und rutschfester Sohle gestattet. Der Fahrlehrer/Lehrerin ist berechtigt, dass Betreten des Fahrschulbootes zu verweigern, wenn kein geeignetes und sicheres Schuhwerk vorhanden ist. Dies gilt insbesondere für grobstollige Arbeitsschuhe.
  7. Die praktische Ausbildung erfolgt bei jedem vertretbaren Wetter. Schlägt das Wetter während einer Übungsstunde um ( z.B. schwere Gewitter, Starkwind, Starkregen), ist der/die Fahrlehrer/in berechtigt, die Übungsstunde abzubrechen falls ansonsten die Sicherheit von Besatzung und Boot gefährdet ist oder gefährdet werden könnte. Schwimmwesten werden auf Wunsch kostenlos bereitgestellt, Sie versichern ansonsten, dass Sie im tiefen Wasser schwimmen können. Schwimmen zu können ist keine Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang.
  1. Die praktischen und im Ausbildungspreis enthaltenen Übungsstunden mit dem Boot sind frei wählbar und mit dem/der Bootsfahrlehrer/in zu vereinbaren. Ein unentschuldigtes fernbleiben ist mit einer finanziellen Entschädigung von 90,00 € inkl. MwSt. ( Betriebsstundensatz ) auszugleichen, (Zahlung vor dem Prüfungstermin).Terminänderungen sind bis 12 Stunden vor der praktischen Übung vertretbar, wenn die Bootsfahrschule Yachthafen Hannover Kenntnis erlangt und bestätigt. Die praktische Ausbildung ist abgeschlossen, wenn der Fahrschüler/in die prüfungsrelevanten Manöver beherrscht.
  2. Der /die Schüler/in hat die Möglichkeit weiter Praxisstunden ( Stundensatz 90,00 € inkl MwSt ) optional zu buchen.
  3. Für persönliches Eigentum wird während der Ausbildung keine Haftung übernommen. Den Schülern/inen ist bewusst, dass durch die dem Motorbootbetrieb eigentümlichen Risiken eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben sowie für mitgeführtes Gepäck ( Brillen, Handys ) entstehen kann. Sie verzichten deshalb gegenüber dem Ausbilder ( Bootsfahrlehrer/in ) und den Mitschülern/in auf die Haftung für Fahrlässigkeit.
  4. Den Anweisungen des Bootsfahrlehrer/in ist Folge zu leisten.
  5. Der/die teilnehmende Bootsfahrschüler/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag, die aktuellen AGBs der Bootsfahrschule Yachthafen Hannover, Online im Internet, per Email, per Post oder vor Ort gelesen und verstanden zu haben.
  6. Gerichtsstand ist die Landeshauptstadt Hannover

Bootsfahrschule Yachthafen Hannover

R.Stoll-Hencke, G.Hambrock GbR